Als Lehrling der Landwirtschaftskammer können die folgenden beiden Tickets erworben werden:
- OÖVV Lehrlings-Ticket
- gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
- gilt ein Jahr lang, jedoch nur an Ausbildungstagen
- gilt nicht in der Freizeit
- wenn sich die Strecken zur Berufsschule und zur Lehrstelle räumlich nicht decken, ist ein Schüler-Ticket und ein Lehrlings-Ticket zu beantragen und zweimal Selbstbehalt zu zahlen. Wir empfehlen in diesem Fall das Jugendticket-Netz.
- Jugendticket-Netz
- für Fahrten sowohl zur Lehrstätte als auch in die Berufsschule
- in ganz Oberösterreich gültig
- beliebig viele Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
- jeden Tag gültig
- in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
- immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Lehrlings-Tickets:
- Absolvierung einer Lehre oder Vorlehre in einem anerkannten Lehrberuf bzw. Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder Teilnahme am freiwilligen Sozialjahr oder am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung) notwendig
- Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche
- Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags)
- Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
- Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
- Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 19,60
Infos zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Lehrling der Landwirtschaftskammer“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird ein Bestellcode verlangt.
Für Lehrlinge der Landwirtschaftskammer wird von der Landwirtschaftskammer ein Bestellcode zur Verfügung gestellt.
Welchen Gültigkeitszeitraum müssen Sie bei der Ticketbeantragung auswählen?
Gültigkeitszeitraum für das OÖVV Lehrlings-Ticket:
Sie haben Anspruch auf ein Ticket mit einem Gültigkeitszeitraum von 365 Tagen.
- Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" den ersten Fahrtag zur Ausbildungsstätte ein
- Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" den letzten Fahrtag zur Ausbildungsstätte (maximal 365 Tage nach erstem Fahrtag) ein
Gültigkeitszeitraum für das Jugendticket-Netz:
Das Jugendticket-Netz ist immer ab 1. September für 13 Monate gültig.
- Beispiel: Wollen Sie ein Jugendticket-Netz gültig von 01.09.2024 bis 30.09.2025?
- Tragen Sie bei Ticket gültig ab: das heutige Datum
- Tragen Sie bei Ticket gültig bis: 31.08.2025 ein (systemisch leider erforderlich, auch wenn Ihr Ticket bis 30.09.2025 gültig sein wird)
- Beispiel: Wollen Sie ein Jugendticket-Netz gültig von 01.09.2025 bis 30.09.2026?
- Tragen Sie bei Ticket gültig ab: 01.09.2025
- Tragen Sie bei Ticket gültig bis: 31.08.2026 ein
Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres Tickets besonders auf den gewünschten Zeitraum.