Ich bin Schülerin oder Schüler. Bekomme ich ein Schüler-Ticket?
Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Schüler-Tickets:- Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht an mindestens vier Schultagen pro Woche oder Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens einem Tag pro Woche im Zeitraum von mind. 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
- Alter unter 24 Jahre (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages)
- Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
- Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürger:innen müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
- Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 19,60
Welche Produkte bekommen Schüler:innen?
- OÖVV Schüler-Ticket:
- gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
- zum Zweck des Schulbesuchs
- gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
- gilt nicht in der Freizeit!
- Jugendticket-Netz:
- Mit dem Jugendticket-Netz können Schüler:innen vom Wohnort zur Schule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen:
- in ganz Oberösterreich gültig
- beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum
- jeden Tag gültig
- in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
- immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Schüler:in“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Schüler:innen von der Schule.
Die Gültigkeit des Schüler-Tickets wird automatisch vom Bestellcode für das Schuljahr übernommen.