Ich bin ein Lehrling in Niederösterreich oder Steiermark. Bekomme ich ein Lehrlings-Ticket?

Ich bin ein Lehrling in Niederösterreich oder Steiermark. Bekomme ich ein Lehrlings-Ticket?

Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Lehrlings-Tickets:
  1. Absolvierung einer Lehre oder Vorlehre in einem anerkannten Lehrberuf bzw. Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder Teilnahme am freiwilligen Sozialjahr oder am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung) notwendig
  2. Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche
  3. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags)
  4. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
  5. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
  6. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 19,60
Welche Produkte bekommt ein Lehrling?
  1. OÖVV Lehrlings-Ticket:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
    2. gilt ein Jahr lang, jedoch nur an Ausbildungstagen
    3. gilt nicht in der Freizeit!
    4. wenn sich die Strecken der Berufsschul- und Lehrlingsfreifahrt räumlich nicht decken, ist ein Schüler-Ticket und ein Lehrlings-Ticket zu beantragen und zweimal Selbstbehalt zu zahlen. Wir empfehlen in diesem Fall das Jugendticket-Netz.

  2. Jugendticket-Netz: Mit dem Jugendticket-Netz können Lehrlinge sowohl zur Lehrstätte als auch in die Berufsschule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen:
    1. in ganz Oberösterreich gültig
    2. beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum
    3. jeden Tag gültig
    4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Infos zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Lehrling NÖ“ oder „Lehrling STMK“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird ein Bestellcode verlangt.
Für Lehrlinge NÖ und STMK wird von der jeweiligen Wirtschaftskammer ein Bestellcode zur Verfügung gestellt.

Welchen Gültigkeitszeitraum müssen Sie bei der Ticketbeantragung auswählen?

  1. Gültigkeitszeitraum für das OÖVV Lehrlings-Ticket:
Sie haben Anspruch auf ein Ticket mit einem Gültigkeitszeitraum von 365 Tagen.
  • Tragen Sie bei Ticket gültig ab: den ersten Fahrtag zur Ausbildungsstätte ein
  • Tragen Sie bei Ticket gültig bis: den letzten Fahrtag zur Ausbildungsstätte (Maximal 365 Tage nach erstem Fahrtag) ein
Gültigkeitszeitraum für das Jugendticket-Netz:
Das Jugendticket-Netz ist immer ab 1. September für 13 Monate gültig.
  • Beispiel: Wollen Sie ein Jugendticket-Netz gültig von 01.09.2023 bis 30.09.2024?
    • Tragen Sie bei Ticket gültig ab: das heutige Datum ein
    • Tragen Sie bei Ticket gültig bis: 31.08.2024 ein
Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres Tickets besonders auf den gewünschten Zeitraum.