Ich bin Berufsschülerin oder Berufsschüler. Bekomme ich ein Schüler-Ticket?
Allgemeine Grundvoraussetzungen für ein Schüler-Ticket:
- Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens 4 Schultagen pro Woche oder an mindestens einem Tag pro Woche über 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
- Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages)
- Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
- Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürger:innen müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
- Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 19,60
Welche Produkte bekommen Berufsschüler:innen?
- OÖVV Schüler-Ticket:
- gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
- zum Zweck des Schulbesuchs
- gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
- gilt nicht in der Freizeit!
Internatsschüler:innen:
Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim gibt es kein OÖVV Schüler-Ticket.
Beim zuständigen Finanzamt kann unter bestimmten Bedingungen Heimfahrtbeihilfe beantragt werden.
Eine sinnvolle Alternative bietet das Jugendticket-Netz.
- Jugendticket-Netz:
Mit dem Jugendticket-Netz können Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowohl zur Lehrstätte als auch in die Berufsschule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen:
- in ganz Oberösterreich gültig
- beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum
- jeden Tag gültig
- in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
- immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Berufsschüler:in“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird der Bestellcode der jeweiligen Berufsschule verlangt.
Diesen erhalten die Schüler:innen von der Berufsschule.
Die Gültigkeit des Schüler-Tickets wird automatisch vom Bestellcode für das Schuljahr übernommen.