Wie lang ist die Toleranzfrist für Fahrten von und zur Schule?

Wie lang ist die Toleranzfrist für Fahrten von und zur Schule?

Schüler:innen:
Die gesetzliche Toleranzfrist beträgt vier Wochen ab Schulbeginn für die Fahrten von und zur Schule.
Freizeitfahrten sind von dieser Frist nicht betroffen und erfordern die Vorlage eines Tickets.
Lehrling:
Für Lehrlinge gibt es keine Toleranzfrist.
Berufsschüler:innen:
Für Berufsschüler:innen besteht eine Toleranzfrist bis einschließlich vier Wochen ab Schulbeginn bzw. zwei Wochen unterjährig.
Voraussetzung ist das Mitführen des Einberufungsbefehls für die Berufsschule.