Wie lang ist die Toleranzfrist für Fahrten ohne aktuellem Ticket von und zur Schule?

Wie lang ist die Toleranzfrist für Fahrten ohne aktuellem Ticket von und zur Schule?

Schülerinnen und Schüler:
Die gesetzliche Toleranzfrist beträgt vier Wochen ab Schulbeginn für die Fahrten von und zur Schule. 
Freizeitfahrten sind von dieser Frist nicht betroffen und erfordern die Vorlage eines Tickets.

Lehrlinge:
Für Lehrlinge gibt es keine Toleranzfrist.

Berufsschülerinnen und Berufsschüler:
Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler besteht eine Toleranzfrist bis einschließlich vier Wochen ab Schulbeginn bzw. zwei Wochen unterjährig.
Voraussetzung ist das Mitführen des Einberufungsbefehls für die Berufsschule.