Wie lang ist die Toleranzfrist für Fahrten ohne aktuellem Ticket von und zur Schule?
Schülerinnen und Schüler:
Die gesetzliche Toleranzfrist beträgt vier Wochen ab Schulbeginn für die Fahrten von und zur Schule.
Freizeitfahrten sind von dieser Frist nicht betroffen und erfordern die Vorlage eines Tickets.
Lehrlinge:
Für Lehrlinge gibt es keine Toleranzfrist.
Berufsschülerinnen und Berufsschüler:
Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler besteht eine Toleranzfrist bis einschließlich vier Wochen ab Schulbeginn bzw. zwei Wochen unterjährig.
Voraussetzung ist das Mitführen des Einberufungsbefehls für die Berufsschule.