Sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Ausbildung für Medizinische Assistenzberufe für das Schüler-Ticket und das Jugendticket-Netz zugelassen?
Die Teilnehmer:innen an einer Ausbildung für Medizinische Assistenzberufe gemäß MED Assistenzberufe-Gesetz Artikel 1 und die Teilnehmer:innen an einer Ausbildung zur Pflegefachassistenz gemäß §82 Abs. 1 Z2 GuKG 1997 sind aufgrund der Novellen des FLAG freifahrtberechtigt.
Welches Produkt bekommen die Teilnehmer:innen?
- OÖVV Schüler-Ticket:
- gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
- zum Zweck des Schulbesuchs
- gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
- gilt nicht in der Freizeit!
- Jugendticket-Netz:
Mit dem Jugendticket-Netz profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von folgenden Vorteilen:
- in ganz Oberösterreich gültig
- beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV-Linien im OÖ Verbundraum
- jeden Tag gültig
- in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
- immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Medizinische/Pflege-Fachassistenz“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Teilnehmer:innen von der Ausbildungseinrichtung.
Die Gültigkeit des Schüler-Tickets wird automatisch für das Schuljahr übernommen.