Sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Ausbildung für Medizinische Assistenzberufe für das Schüler-Ticket und das Jugendticket-Netz zugelassen?

Sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Ausbildung für Medizinische Assistenzberufe für das Schüler-Ticket und das Jugendticket-Netz zugelassen?

Die Teilnehmer:innen an einer Ausbildung für Medizinische Assistenzberufe gemäß MED Assistenzberufe-Gesetz Artikel 1 und die Teilnehmer:innen an einer Ausbildung zur Pflegefachassistenz gemäß §82 Abs. 1 Z2 GuKG 1997 sind aufgrund der Novellen des FLAG freifahrtberechtigt.

Welches Produkt bekommen die Teilnehmer:innen?
  1. OÖVV Schüler-Ticket:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
    2. zum Zweck des Schulbesuchs
    3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
    4. gilt nicht in der Freizeit!

  2. Jugendticket-Netz: Mit dem Jugendticket-Netz profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von folgenden Vorteilen:
    1. in ganz Oberösterreich gültig
    2. beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV-Linien im OÖ Verbundraum
    3. jeden Tag gültig
    4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Medizinische/Pflege-Fachassistenz“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Teilnehmer:innen von der Ausbildungseinrichtung.
Die Gültigkeit des Schüler-Tickets wird automatisch für das Schuljahr übernommen.