Sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Ausbildung für Medizinische Assistenzberufe für das Schüler-Ticket und das Jugendticket-Netz zugelassen?
Freifahrtberechtigt sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Ausbildung für Medizinische Assistenzberufe gemäß MED Assistenzberufe-Gesetz Artikel 1 und die Teilnehmerinne und Teilnehmer an einer Ausbildung zur Pflegefachassistenz gemäß § 82 Abs. 1 Z2 GuKG 1997. Weiters sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz berechtigt, sofern die Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) oder an einer Schule für medizinische Assistenzberufe gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) erfolgt. Kein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe bzw. keine Möglichkeit zur Teilnahme an der Schülerfreifahrt besteht bei Absolvierung der Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich (§ 65 i.V.m. § 69 GuKG).
Welches Produkt bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
- OÖVV Schüler-Ticket:
- gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
- zum Zweck des Schulbesuchs
- gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
- gilt nicht in der Freizeit!
- Jugendticket-Netz:
Mit dem Jugendticket-Netz profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von folgenden Vorteilen:
- in ganz Oberösterreich gültig
- beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV-Linien im OÖ Verbundraum
- jeden Tag gültig
- in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
- immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Medizinische Assistenzberufe“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Ausbildungseinrichtung.
Die Gültigkeit des Schüler-Tickets wird automatisch für das Schuljahr übernommen.