Sind Schülerinnen und Schüler von Fachsozialarbeitseinrichtungen für ein Schüler-Ticket zugelassen?
Personen, die eine Ausbildung zur Fachsozialarbeiter:in an einer Schule für soziale Berufe besuchen, haben grundsätzlich Zugang zum Schüler-Ticket.
Neben den übrigen Voraussetzungen (wie Bezug der Familienbeihilfe, Alter etc.) ist für die Inanspruchnahme des Schüler-Tickets auch die Voraussetzung, dass die Ausbildung an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht stattfindet, erforderlich.
Diese Voraussetzung ist bei der Altenbetreuungsschule des Landes OÖ nicht gegeben. Diese Schule hat kein Öffentlichkeitsrecht.
Anerkannte Schulen mit Öffentlichkeitsrecht:
- Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas für Betreuung und Pflege Linz
- Private Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas für Betreuung und Pflege Ebensee
- Private Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas für Menschen mit Behinderungen Linz
- Schule für Sozialbetreuungsberufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen „Schwerpunkt Altenarbeit, Fach- und Diplomniveau“ in Wels
- Private Schule für Sozialbetreuungsberufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen, Schwerpunkt Behindertenbegleitung in Mauerkirchen
- Private Schule für Sozialbetreuungsberufe des Diakoniewerks Oberösterreich in Ried im Innkreis
- Lehranstalt für heilpädagogische Berufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen
- Schule für Sozialbetreuungsberufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen
- Schule für Sozialbetreuungsberufe des Vereins zur Förderung und Erhaltung der Schule für Sozialbetreuungsberufe in Steyr
- Schule für Sozialbetreuungsberufe des Konvents der Barmherzigen Brüder in Linz
Welche Produkte bekommen angehende Fachsozialarbeiter:innen?
- OÖVV Schüler-Ticket:
- gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
- zum Zweck des Schulbesuchs
- gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
- gilt nicht in der Freizeit!
- Jugendticket-Netz: Mit dem Jugendticket-Netz profitieren angehende Fachsozialarbeiterinnen und Fachsozialarbeiter von folgenden Vorteilen:
- in ganz Oberösterreich gültig
- beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV-Linien im OÖ Verbundraum
- jeden Tag gültig
- in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
- immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Fachsozialbetreuer“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Schüler:innen von der Schule.
Die Gültigkeit des Schüler-Tickets wird automatisch vom Bestellcode für das Schuljahr übernommen.