Für den Bezug eines Tickets im Rahmen der Schüler- und
Lehrlingsfreifahrt gelten folgende allgemeine Voraussetzungen:
Sofern ukrainischen Schülerinnen und Schüler Familienbeihilfe beziehen, unter 24 Jahre alt sind und in Oberösterreich zur Schule gehen oder eine Lehre absolvieren und hier leben, darf ein Ticket für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt bezogen werden.
Sollte kein Familienbeihilfenbezug vorliegen, kann auch kein
Ticket im Rahmen der Schüler- Lehrlingsfreifahrt bezogen werden. Für Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine, die keine
Familienbeihilfe beziehen, wird an einer Lösung für das Schul- und
Ausbildungsjahr 2022/23 gearbeitet.