Ich bin Gastgeberin oder Gastgeber von ukrainischen Vertriebenen. Kann ich ein Ticket im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt für die Vertriebenen bestellen?

Ich bin Gastgeberin oder Gastgeber von ukrainischen Vertriebenen. Kann ich ein Ticket im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt für die Vertriebenen bestellen?

Für den Bezug eines Tickets im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt gelten folgende allgemeine Voraussetzungen:

  1. Besuch einer öffentlichen Schule/Absolvierung einer anerkannten Lehre
  1. Schülerinnen und Schüler und/oder Lehrlinge dürfen nicht älter als 24 Jahre sein.
  1. Anstelle der Bescheinigung über den Bezug der Familienbeihilfe kann der ukrainische Reisepass oder Personalausweis vorgezeigt bzw. beim online Bestellprozess hochgeladen werden.
  1. Der Wohn- und/oder Ausbildungsort muss in Oberösterreich liegen.

Sofern ukrainischen Schülerinnen und Schüler Familienbeihilfe beziehen, unter 24 Jahre alt sind und in Oberösterreich zur Schule gehen oder eine Lehre absolvieren und hier leben, darf ein Ticket für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt bezogen werden.

Sollte kein Familienbeihilfenbezug vorliegen, kann auch kein Ticket im Rahmen der Schüler- Lehrlingsfreifahrt bezogen werden. Für Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine, die keine Familienbeihilfe beziehen, wird an einer Lösung für das Schul- und Ausbildungsjahr 2022/23 gearbeitet.