Wie kann ich den Selbstbehalt rückfordern?
Der Selbstbehalt muss nur einmal pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr bzw. einmal pro Lehrling und Lehrjahr bezahlt werden. Wurde der Selbstbehalt mehrfach bezahlt, z.B. an zwei Verkehrsverbünde, dann kann einmal der Selbstbehalt zurückgefordert werden. Die Bezahlung des Selbstbehalts durch den Auszubildenden erfolgt an jenen Verkehrsverbund, in dessen Bereich die besuchte Ausbildungsstätte liegt. Besucht Ihr Kind beispielsweise eine Schule in Salzburg, kann der Selbstbehalt beim OÖVV zurückgefordert werden.
Sie können den Selbstbehalt per Formular zurückfordern. Sie finden das
Rückforderungsformular auf unserer Website. Drucken Sie das Formular aus, füllen Sie es vollständig aus, unterschreiben es handschriftlich und senden Sie es anschließend mit den nötigen Zahlungsnachweisen an den OÖVV. Bitte beachten Sie, dass auf dem Formular eine handschriftliche Unterschrift verlangt wird. Alternativ hierzu akzeptieren wir auch Bürgerkarte/ Handy-Signaturen auf den PDF-Anträgen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf
www.buergerkarte.at.
Sie können die Unterlagen über unser
Kontaktformular oder per Post senden. Gerne können Sie die Dokumente auch persönlich in unserem
Kundencenter abgeben.
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