Kann ich mit dem Schüler-Ticket auch einen Gelegenheitsverkehr nutzen?
Schülerinnen und Schüler, die sowohl den Linienverkehr als auch den Gelegenheitsverkehr für die Fahrt zur Schule bzw. nachhause nutzen, müssen ein Schüler-Ticket (bzw. Jugendticket-Netz) beantragen.
Das Ticket wird beim betreibenden Autobusunternehmen des Gelegenheitsverkehrs als Nachweis des zu zahlenden Selbstbehaltes von EURO 19,60 für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt.
Wurde bei Benützung eines Gelegenheitsverkehrs der Selbstbehalt beim Gelegenheitsverkehrsunternehmen bereits entrichtet,
ist der Selbstbehalt bei der Bestellung eines Schüler-Tickets (bzw. Jugendticket-Netz) dennoch neuerlich zu entrichten und kann beim Gelegenheitsverkehrsunternehmen zurückgefordert werden.
Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich einen Gelegenheitsverkehr für den täglichen Schulweg benutzen, müssen eine "Beih: 89“ Erklärung des Gelegenheitsverkehrs-Unternehmens ausfüllen.