Erhalten Polizeischülerinnen und Polizeischüler ein ermäßigtes Öffi-Ticket?
Die Polizeigrundausbildung ist als anerkanntes Lehrverhältnis anzusehen. Der Nachweis über die Absolvierung einer Polizeigrundausbildung ist der Sondervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung, aus welchem der zeitliche Beginn sowie das Ende der Ausbildung hervorgehen (Befristung der Familienbeihilfe maximal für die Dauer der Ausbildungszeit).
Grenzpolizei-Assistent:innen (Ausbildungsdauer - 5 Monate) haben keine Berechtigung zur Teilnahme an der Lehrlingsfreifahrt.
Allgemeine Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an der Schülerfreifahrt in OÖ:
- Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages)
- Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
- Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürger:innen müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
- Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 19,60
Welche Produkte bekommen Polizeischüler:innen?
- OÖVV Lehrlings-Ticket:
- gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
- gilt ein Jahr lang, jedoch nur an Ausbildungstagen
- gilt nicht in der Freizeit!
- Jugendticket-Netz: Mit dem Jugendticket-Netz profitieren Polizeischüler:innen von folgenden Vorteilen:
- in ganz Oberösterreich gültig
- beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum
- jeden Tag gültig
- in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
- immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Die Sicherheitsakademie BMI Bildungszentrum Oberösterreich und Wien erhalten von uns Bestellcodes.
Die Prüfung der Berechtigung obliegt der Sicherheitsakademie.
Bei der Online-Beantragung geben Sie bitte „Polizeischüler:in“ an.
Berechtigte Sicherheitsakademien:
- Linz (Liebigstraße 30, 4020 Linz)
- Wels (Linzer Straße 89, 4600 Wels)
- Wien (Marokkanergasse 4, 1030 Wien)