Welche Voraussetzungen müssen für das Jugendticket-Netz erfüllt werden?
- Das Jugendticket-Netz berechtigt zu beliebigen Fahrten auf allen Verbundlinien im Verbundraum OÖ, an allen Tagen vom 1. September eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.
- Das Jugendticket-Netz
erweitert die Berechtigung der Schüler- und Lehrlings-Tickets z.B. auch auf alle Freizeitfahrten, Fahrten an zusätzlichen Berufsschultagen oder für Pflichtpraktikum
- Die Pöstlingbergbahn, Rufbusverkehre und Stadt- und Ortsverkehre können ebenfalls genutzt werden.
- Das Jugendticket-Netz gilt nur im Oberösterreichischen Verbundraum.
- Bei einem Wechsel von Wohnort, Ausbildungsplatz oder Schule während des Jahres ist keine Neuausstellung erforderlich.
Voraussetzungen:
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das OÖVV Schüler-Ticket bzw. OÖVV Lehrlings-Ticket:
- Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht oder Ausübung eines anerkannten Lehrberufs
- Alter < 24
- Wohnort und/oder Schulort bzw. Ausbildungsplatz in Oberösterreich
- Bezug der Familienbeihilfe
- Bestellcode von Schule oder Lehrvertragsnummer