Welche Voraussetzungen müssen für den Bezug eines Lehrlings-Tickets erfüllt werden?
Das OÖVV Lehrlings-Ticket berechtigt zur Freifahrt zwischen Lehrstelle und Wohnort an Arbeitstagen zum Zweck der Ausbildung. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Lehrjahr und beträgt max. ein Kalenderjahr.
Für alle weiteren Fahrten können Sie das Jugendticket-Netz bestellen.
Voraussetzungen:
- Absolvierung einer anerkannten Lehre oder Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder Teilnahme am freiwilligen Sozialjahr oder Teilnahme am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung erforderlich)
- Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen die Woche
- Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags.)
- Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
- Bezug der Familienbeihilfe