Wieso habe ich als Internatsschülerin und Internatsschüler nur Anspruch auf das Jugendticket-Netz?
Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim kann kein Schüler-Ticket ausgegeben werden, da die gesetzliche Vorgabe von Fahrten an mindestens vier Tagen pro Woche nicht erfüllt ist.
Beim zuständigen Finanzamt kann unter bestimmten Bedingungen Heimfahrtbeihilfe beantragt werden. Eine sinnvolle Alternative bietet das Jugendticket-Netz.