Welche Ansprüche gelten für schulpflichtige Asylwerber:innen?

Welche Ansprüche gelten für schulpflichtige Asylwerber:innen?

Anerkannte schulpflichtige Asylwerber:innen, für die Familienbeihilfe bezogen wird, erhalten das Schüler- oder Lehrlings-Ticket.
Sofern keine Familienbeihilfe bezogen wird, haben sie keinen Anspruch auf ein Schüler- oder Lehrlings-Ticket.
Schulpflichtige Asylwerber:innen in der Grundversorgung haben die Möglichkeit zur Beantragung einer Mehrmonatskarte über die BBU GmbH des Innenministeriums.
Das Formular gibt es in den Schulen bzw. kann es unter www.bbu.gv.at oder über unsere Homepage unter Downloads heruntergeladen werden.
Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und von der Schule bestätigt an die OÖVG übermittelt werden.
Nach positiver Erledigung des Antrages durch das Innenministerium stellt die OÖVG nicht übertragbare Monatskarten ausschließlich zum Zweck des Schulbesuchs aus und sendet diese an die Schule.