Welche Ansprüche gelten für schulpflichtige Asylwerberinnen und Asylwerber?

Welche Ansprüche gelten für schulpflichtige Asylwerberinnen und Asylwerber?

Anerkannte schulpflichtige Asylwerberinnen und Asylwerber, für die Familienbeihilfe bezogen wird, erhalten das Schüler- oder Lehrlings-Ticket.
Sofern keine Familienbeihilfe bezogen wird, haben sie keinen Anspruch auf ein Schüler- oder Lehrlings-Ticket.
Schulpflichtige Asylwerberinnen und Asylwerber in der Grundversorgung haben die Möglichkeit zur Beantragung einer Mehrmonatskarte über die BBU GmbH des Innenministeriums.
Das Formular gibt es in den Schulen bzw. kann es unter www.bbu.gv.at oder auf ooevv.at heruntergeladen werden.
Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und von der Schule bestätigt an den OÖVV übermittelt werden.
Nach positiver Erledigung des Antrages durch das Innenministerium stellt der OÖVV nicht übertragbare Monatskarten ausschließlich zum Zweck des Schulbesuchs aus und sendet diese an die Schule.