Welche Ansprüche gelten für Fahrten zu Berufsausbildungsassistenzen?

Welche Ansprüche gelten für Fahrten zu Berufsausbildungsassistenzen?

Bei der Berufsausbildungsassistenz handelt es sich um keinen Lehrberuf, sondern um Unternehmen/Institutionen, die Jugendliche bei ihrer Berufsausbildung/-findung unterstützend begleiten, es finden dort keine Berufsausbildungen im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes statt.

Für Fahrten zu derartigen Unternehmen/Institutionen besteht keinen Anspruch auf ein Schüler- bzw. Lehrlings-Ticket.