Die Teilnehmer:innen am freiwilligen Sozialjahr und die Teilnehmer:innen am freiwilligen Umweltjahr (gem. Freiwilligengesetz, FreiwG BGBl. 17/2012) werden – beim Nachweis einer gültigen Ausbildungsvereinbarung mit einem Trägerverein für die vereinbarte Dauer der Maßnahme – den Lehrlingen bezüglich des Lehrlings-Tickets gleichgestellt.

Anerkannte Trägerorganisationen:
- Verein zur Förderung Freiwilliger Dienst – Wien
- Diakonie Österreich – Wien
- Volkshilfe Oberösterreich – Linz
- Soziale Berufsorientierung Vorarlberg
- Arbeiter-Samariter-Bund Österreich – Wien
- Österreichisches Rotes Kreuz – Wien
- Verein Jugend-Umwelt-Plattform – Wien
Welche Produkte bekommen die Teilnehmer:innen?
- OÖVV Lehrlings-Ticket:
- gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
- gilt ein Jahr lang, jedoch nur an Ausbildungstagen
- gilt nicht in der Freizeit!
- Jugendticket-Netz: Mit dem Jugendticket-Netz profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von folgenden Vorteilen:
- in ganz Oberösterreich gültig
- beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum
- jeden Tag gültig
- in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
- immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „freiwilliges Sozialjahr und Umweltjahr“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Teilnehmer:innen von der Trägerinstitution.
Welchen Gültigkeitszeitraum müssen Sie bei der Ticketbeantragung auswählen?
Sie haben Anspruch auf ein Lehrlings-Ticket mit einem Gültigkeitszeitraum von 365 Tagen.
Tragen Sie im Feld "Ticket gültig ab" den ersten Fahrtag zur Ausbildungsstätte ein.
Das Jugendticket-Netz ist immer von 1. September bis 30. September des nächsten Schuljahres gültig.