Erhalte ich als ukrainischer Vertriebener den Selbstbehalt bzw. den Ticketpreis zurück?
Wenn der Bezug eines Tickets im Rahmen der Schüler- und
Lehrlingsfreifahrt berechtigt ist (siehe Voraussetzungen), gelten dieselben
Rahmenbedingungen für die Rückerstattung wie für alle anderen Nutzerinnen und Nutzer.
Der Selbstbehalt in Höhe von € 19,60 muss nur einmal im Schuljahr pro
Auszubildender/Auszubildendem bezahlt werden. Der Selbstbehalt ist an jenen Verkehrsverbund
zu bezahlen, in dessen Verbundraum die besuchte Ausbildungsstätte liegt. Wurde
der Selbstbehalt mehrfach bezahlt, kann dieser zurückgefordert werden.
Beispiel: Max Mustermann besucht die Schule in Wels und
wohnt in Salzburg. Er bezieht ein Jugendticket-Netz in Oberösterreich und eine
Super S’Cool-Card in Salzburg. Der Selbstbehalt ist beim OÖVV zu bezahlen, da
die besuchte Schule im Verbundraum des OÖVVs liegt. Max kann daher den
Selbstbehalt, den er ebenfalls in Salzburg bezahlt hat, beim SVV zurückfordern.
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