Wird die Schule abgebrochen bzw. das Lehrverhältnis beendet, muss das Schüler- bzw. Lehrlings-Ticket an den OÖVV retourniert werden. Der Selbstbehalt in Höhe von EURO 19,60 wird in diesem Fall nicht rückerstattet. Ein Jugendticket-Netz muss nicht retourniert werden und ist bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums nutzbar.