Die ÖBB berechnen die Entschädigung so, wie es in den AGBs des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie vorgegeben ist.
Beispiel vom Klimaticket Ö: Das Bundesministerium hat einen Bahnanteil am KlimaTicket Ö-Preis definiert (Entschädigungspflicht besteht nur für Eisenbahnen, Preisanteile für innerstädtische Verkehre und Busverkehre sind abgezogen). Derzeit sind es ca. € 494.- = Jahres-Entschädigungsbasis. Davon ein Zwölftel = Monatsbasis, davon 10% sind ~ € 4,00.
Beispiel vom Klimaticket OÖ: Hier kommt die gleiche Vorgehensweise zur Anwendung. Der Bahnanteil der ÖBB in OÖ beträgt 31,03% (Nah- und Fernverkehrsanteil). Da auch hier die Preisanteile für innerstädtische Verkehre und Busverkehre abgezogen sind, werden vom Kaufpreis € 365,00 als Entschädigungsbasis € 113,26 herangezogen.
Weiters ist zu beachten, dass seit der Umstellung auf das KlimaTicket der Pünktlichkeitswert des (Verkehrs-)Netzes berechnet wird und nicht wie bei Jahreskarten von einer gewissen Strecke. |
Bitte beachten Sie: Die Berechnung und Auszahlung der Verspätungsentschädigung erfolgt durch die Eisenbahnunternehmen und kann nur für vollständig genutzte Tickets (12 Monate) nach Ablauf der Gültigkeit gewährt werden. |
Kontakt ÖBB Kontakt APF
ÖBB Personenverkehr AG Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Kund:innenservice Linke Wienzeile4/1/6, A-1060 Wien
Betreff "Refundierung" www.apf.gv.at
Postfach75, A-1020 Wien
+43 (0)5 17 17