Welche Fahrpreisermäßigungen gibt es für Behinderte/Blinde/Schwerkriegsbeschädigte?

Welche Fahrpreisermäßigungen gibt es für Behinderte/Blinde/Schwerkriegsbeschädigte?

  1. Menschen mit Behinderungen zahlen nach Vorweis eines  Behindertenausweis (Grad der Behinderung mind. 70% oder Vermerk "Fahrpreisermäßigung") oder eines Schwerkriegsbeschädigtenausweises der Serie C des Sozialministeriums (ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 70%) für OÖVV-Einzel- und Tageskarten den halben Preis.