Was ist die Familienbeihilfe und woher bekomme ich sie?
Nur Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge, für die Familienbeihilfe bezogen wird (längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Schülerin/der Schüler das 24. Lebensjahr vollendet hat), sind für den Erhalt eines Schüler-, Lehrlings-Ticket oder Jugendticket-Netz berechtigt.
Die Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe ist nur für Schüler aus Drittländern (nicht EU- und Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz) erforderlich. In diesen Fällen ist diese zwingend erforderlich.
Die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.