Verbundraumüberschreitende Fahrt mit einem Jugend-Ticket OÖ
Ein Jugend-Ticket OÖ gilt bis zur letzten Haltestelle
innerhalb des OÖ
Verbundraums, bei der ein Zug oder Bus tatsächlich anhält. Für die Weiterfahrt
in ein anderes Bundesland ist ab dieser Haltestelle eine gültige Fahrkarte zu
lösen.
Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge mit Wohnort in einem anderen Bundesland als dem Schul- oder Ausbildungsort können zwei Tickets beantragen - eines pro Bundesland. Die Tickets werden an der Landesgrenze geteilt. Maximal können zwei Netzkarten beantragt werden.
Der Selbstbehalt von €29,60 ist nur im Bundesland des Ausbildungsorts zu zahlen, zum Beispiel bei einer Bestellung über den OÖVV.
Eine Rückerstattung ist im Wohnsitz-Bundesland möglich - dafür ist ein Formular auszufüllen und das Ticket bzw. die Zahlungsbestätigung des anderen Verkehrsverbunds beizulegen.
Inhaber von Netztickets der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt aus
zwei verschiedenen Verkehrsverbünden (zum Beispiel Jugend-Ticket OÖ + VOR
Top-Jugendticket oder SVV SUPER s`COOL-CARD) können auch direkte
Zugverbindungen von OÖ in ein anderes Bundesland nutzen. Dabei muss es keinen tatsächlichen Halt an der Grenzhaltestelle geben.
 | Tickets aus der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt des OÖVV sind bei dem Eisenbahnunternehmen Westbahn gültig.
Tickets aus der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt des SVV sind bei dem Eisenbahnunternehmen Westbahn gültig.
Tickets aus der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt des VOR sind bei dem Eisenbahnunternehmen Westbahn NICHT gültig. Stand Jänner 2023 |