Tickets können sich auf räumliche Gültigkeitsbereiche beziehen oder auf die Nutzung von bestimmten Verkehrsmitteln. Dabei kann auf den Regional-/Fernverkehr oder auf gewisse Stadtverkehre verwiesen werden. Hier erklären wir Ihnen die folgenden Begrifflichkeiten für den Öffentlichen Verkehr.
Regionalverkehr: Als Regionalverkehr werden öffentliche Verkehrsleistungen bezeichnet, die über Gemeindegrenzen hinweg gelten. Darin inbegriffen sind Regionalbusse und –züge, die auf regionalen Linien verkehren. Das bedeutet, diese erschließen Orte, Gemeinden und Bezirke. Der Regionalverkehr durchquert dafür auch den Stadtverkehr, meist allerdings nur für Zu- und Ausstiege. Der Regionalverkehr steht damit innerstädtisch parallel zum Stadtverkehr (z. B. wie in Linz, Wels und Steyr). Als Regionalverkehr gelten im Allgemeinen nur Strecken, die eine Erschließungsfunktion von Ortschaften haben.
Stadtverkehr: Der Stadtverkehr in Oberösterreich umfasst 63 Stadtverkehrslinien, die auf der Schiene oder auf Straßen verkehren. Diese sogenannten Stadtverkehre erschließen das ÖV-Netz überwiegend innerhalb einer Stadt ohne hierbei regionsübergreifend zu sein.
Fernverkehr: Der Fernverkehr bedient somit alle Strecken und Distanzen die nicht mehr in einer Stadt oder zum regionalen Öffentlichen Verkehr (= innerhalb eines Bundeslandes) zählen. Charakteristisch hierfür ist beispielsweise, dass Start- und Zielort durch eine große Entfernung geprägt sind (z. B. Strecke Linz – Wien) und auch über (Bundes-)Ländergrenzen hinweg führt.
Außerdem können gewisse Kürzel (bspw. bei Zügen) bereits einen zusätzlichen Hinweis liefern, ob es sich um Fernverkehrsverbindungen handelt.
Beispiele für Fernverkehrszüge sind: InterCityExpress, InterCity, EuroCity, EuroNight, D-Zug, Railjet, Railjet
Express, Nightjet, Westbahn