Meine Ausbildung ist als Ausbildungsart nicht auswählbar. Was soll ich tun?

Meine Ausbildung ist als Ausbildungsart nicht auswählbar. Was soll ich tun?

Grundsätzlich gilt, dass nur ein im Familienlastenausgleichsgesetz festgelegter Nutzerkreis Anspruch auf das Schüler- bzw. Lehrlings-Ticket oder auf das Jugendticket-Netz hat.                                                      
Der Gesetzgeber hat die Zugangsvoraussetzungen genau definiert und es wurden zum Zweck der Überprüfung Richtlinien erstellt, an die sich die ausstellenden Verkehrsunternehmen und die Verkehrsverbundgesellschaft halten müssen. In unsere Liste werden nur berechtigte Ausbildungsarten angezeigt.