Wird die Schule bzw. der Lehrbetrieb nicht vom Hauptwohnsitz aus besucht, ist ein Schüler- bzw. Lehrlings-Ticket von der Adresse, von der aus die Schule bzw. der Lehrbetrieb besucht wird auszustellen. Für abwechselnde Fahrten vom Haupt- und Nebenwohnsitz zur Schule bzw. zum Lehrbetrieb ist das Jugendticket-Netz erforderlich.