Da es sich bei häuslichem
Unterricht um keine Schülerinnen und Schüler im Sinne des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz)
handelt, können für diese Kinder keine Leistungen aus dem FLAF gewährt werden.
Dies betrifft sowohl die Schülerinnen- und Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr aber auch die
Schülerinnen- und Schülerfreifahrt im Linienverkehr und damit auch das Jugendticket-Netz.