Da es sich bei häuslichem
Unterricht um keine Schüler:innen im Sinne des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz)
handelt, können für diese Kinder keine Leistungen aus dem FLAF gewährt werden.
Dies betrifft sowohl die Schüler:innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr aber auch die
Schüler:innenfreifahrt im Linienverkehr und damit auch das Jugendticket-Netz.