Die Haltestelle ist beschädigt. Wer ist dafür zuständig?

Die Haltestelle ist beschädigt. Wer ist dafür zuständig?

  1. Die Zuständigkeit für die Haltestellen liegt in erster Linie bei den jeweiligen Gemeinden oder beim Land Oberösterreich, wenn sich die Haltestelle an einer Landesstraße befindet.
  2. Wenn Sie eine Beschädigung einer Haltestelle melden möchten, nehmen Sie bitte mit einer der angeführten Institutionen sowie mit der Straßenmeisterei Kontakt auf.