Die Haltestelle ist beschädigt. Wer ist dafür zuständig?
- Die Zuständigkeit für die Haltestellen liegt in erster Linie bei den jeweiligen Gemeinden oder beim Land Oberösterreich, wenn sich die Haltestelle an einer Landesstraße befindet.
- Wenn Sie eine Beschädigung einer Haltestelle melden möchten, nehmen Sie bitte mit einer der angeführten Institutionen sowie mit der Straßenmeisterei Kontakt auf.