Darf ich mein Fahrrad, Klapprad oder Roller im Bus/in den ÖBB- und Westbahn-Zügen mitnehmen?

Darf ich mein Fahrrad, Klapprad oder Roller im Bus/in den ÖBB- und Westbahn-Zügen mitnehmen?

(Fahrrad-)Mitnahme im Bus:
  1. Eine Beförderung von Fahrrädern im Regionalbus ist nicht möglich.
  2. Wenn das Klapprad oder der Roller sicher verstaut werden kann oder wenn es der Fahrgast zwischen den Beinen oder in der Hand halten kann, gilt das Klapprad (zusammengeklappt) je nach seiner Größe als Handgepäck (unter 25 kg).
  3. Handgepäck wird immer unter Verantwortung des Fahrgastes befördert. Der Lenker oder die Lenkerin kann die Mitnahme ablehnen, wenn für die ordnungsgemäße Beförderung nicht genügend Platz im Bus vorhanden ist.
  4. Es gelten immer die Beförderungsbestimmungen der Verkehrsunternehmen bzw. jene des Kraftfahrliniengesetzes.
  5. In Zügen kann nach Maßgabe des vorhanden Platzes über die Mitnahme von Fahrrädern entschieden werden. 

(Fahrrad-)Mitnahme in ÖBB-Zügen:
Genaue Regelungen hierzu finden Sie direkt auf der ÖBB-Website https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/im-zug/fahrradmitnahme

(Fahrrad-)Mitnahme in Westbahn-Zügen:

(Fahrrad-)Mitnahme in Bussen und Straßenbahnen der LINZ AG
Die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Falträdern und (E-)Scootern, Segways, Elektroscootern (Elektro-Rollmobilen), Einkaufswagen und anderen übergroßen Gegenständen, die eine mögliche Gefährdung für den Betrieb und die Fahrgäste darstellen können ist untersagt.
https://www.linzag.at/portal/de/privatkunden/unterwegs/verkehrs_abc#:~:text=Mitnahme%20von%20Fahrr%C3%A4dern




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